Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung Und Umsetzung der Tätowierung, sowie sonstiger Dienstleistungen an Kunden/ Kundinnen, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich den Regellungen dieser AGB widersprechen.
Vertragspartner*innen für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung sowie sonstiger Leistungen ist der/ die jeweils beauftragte Tätowierer/in, der/ die Arbeiten anfertigt, ausführt und umsetzt. Für den/ die Tätowierer/in und seine/ n Vertragspartner/ in gellten diese AGB.
Der Vertrag kommt zwischen Tätowierer/ in und Kunde/ Kundin zustande.
Der Vertrag zwischen Tätowierer/ in und Kunde/ Kundin kommt zustande, wenn ein schriftlicher Auftrag des/ der Kunde/ Kundin von dem/ der Tätowierer/ in angenommen wird. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der/ die Tätowierer/ in einen offiziellen Termin mit Datum und Zeitangabe vergibt. Die Terminvergabe und damit auch die Auftragsannahme erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Weg.
Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.
Änderungswünsche der Kunde/ Kundin stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
Der/ Die Tätowierer/ in behält sich vor, Aufträge und Kunden/ Kundinnen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche, mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die der/ die Tätowierer/ in moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbaren Namen, u.a. sein.
Tätowierungen erfolgen grundsätzlich nur nach Termin. Walk-In-Days, Messeauftritte und ähnliche Events sind hiervon unberührt.
Der/Die Kunde/ Kundin leistet, je nach Absprache mit dem/der Tätowierer/in, bei Vertragsschluss eine Anzahlung. Ausgenommen sind hierbei Ausnahmen, (z.B. bei Stammkunden) bei denen der/die Kunde/ Kundin, unter Absprache mit dem/der Tätowierer/in, keine Anzahlung leisten muss. Der/Die Kunde/ Kundin wird über dies bei der Terminvereinbarung informiert.
Der Termin kann bis zu 72 Stunden vor Beginn telefonisch, schriftlich oder persönlich verschoben werden. Im Falle einer Anzahlung wird der Betrag von dem/der Tätowierer/in einbehalten. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung eines Ersatztermins. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis der Tätowierung wie sonst auch verrechnet. Ein Termin kann sowohl von dem/der Tätowierer/in als auch von dem/der Kunde/ Kundin verschoben werden. Eine Nennung von Gründen ist hierbei nicht verpflichtend. Im Falle einer Absage bei weniger als 72 Stunden vor Beginn des Termins verfällt die Anzahlung. Für einen neuen Termin muss eine neue Anzahlung geleistet werden.
Im Falle einer telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Absage des vereinbarten Termins von Seiten dem/der Kunden/ Kundin wird die Anzahlung von dem/der Tätowierer/in einbehalten. Unter speziellen Voraussetzungen kann die Anzahlung unter Absprache mit dem/der jeweiligen Tätowierer/in als Gutschein oder bar ausgezahlt werden. Sollte ein vereinbarter Termin von dem/der Tätowierer*in abgesagt werden, wird die Anzahlung, nach Wunsch des/der Kunden/ Kundin, in Form eines Gutscheins oder bar ausgezahlt. Dies muss telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen.
Im Falle des Nichterscheinens von dem/der Kunden/ Kundin ohne telefonische, schriftliche oder persönliche Absage, darf der/die Tätowierer/in dem/der Kunden/ Kundin eine Rechnung in Höhe von 50% des errechneten Tattoo Preises als Schadensersatz in Rechnung stellen. Wurde bereits eine Anzahlung gezahlt, wird diese einbehalten und mit dem Tattoopreis verrechnet.
Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin.
Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den/die Kunden/ Kundin und seine/ihre Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des/der Kunden/ Kundin und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.
Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt von dem/der gleichen Tätowierer/in, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.
Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind individuell mit dem/der jeweiligen Tätowierer/in abzusprechen.
Der/Die Tätowierer/in gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt der/die Tätowierer/in eine Spanne, in dem der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder ähnlichem beeinflussen. Einschätzungen zum Endpreis können abgegeben werden, müssen aber nicht.
Preise und Honorare, die der/die Kunde/ Kundin entrichtet, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so gilt die nunmehr gültige Umsatzsteuerhöhe als vereinbart.
Die Bezahlung erfolgt in Bar, per Paypalrechnung oder per EC-Karte und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Nicht alle der Tätowier/innen bieten auch alle Zahlungsweisen an.
Eine Ratenzahlung ist nur für Tätowierarbeiten, die über mehrere Sitzungen durchgeführt werden, möglich. Eine Ratenzahlung für einzelne Termine ist ausgeschlossen. Die Ratenzahlung muss bei Vertragsschluss vereinbart sein. Geleistete Terminkautionen werden bei Ratenzahlung individuell angerechnet.
Tattoostudio und Tätowierer/in:
Die Tätowierung wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften durchgeführt. Es kommen nur professionelle Instrumente, Hilfsmittel und Techniken zur Anwendung.
Der/Die Tätowierer/in klärt den/die Kunden/ Kundin vor Durchführung der Tätowierung über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Hierzu werden zusätzlich auf Wunsch schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt. Zusätzlich bestätigt der/die Kunde/ Kundin, sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung erkundigt zu haben.
Der/Die Kunde/ Kundin wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines/ihres Tattoos informiert. Er/Sie wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.
Dem/Der Kunden/ Kundin wird, nach Wunsch, zu jeder Sitzung schriftliche Pflegehinweise ausgehändigt und etwaige Fragen dazu besprochen.
Der/Die Kunde/ Kundin ist angehalten, sich an die schriftlichen Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend bei dem/der Tätowierer/in vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren.
Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung obliegt dem Kunden.
Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Darstellung der Pflegehinweise dar.
Ein kostenfreies Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung (Nachleistungszeitraum) ist inbegriffen, sofern eine Notwendigkeit dazu besteht. Über die Notwendigkeit entscheidet der/die Tätowierer/in. Das Nachstechen beschränkt sich auf das Herbeiführen des bei Vertragsschluss avisierten Stichergebnisses. Motivänderungen, -erweiterungen, – umgestaltungen oder -ergänzungen sind nicht inbegriffen und müssen gesondert vereinbart werden. Nach Ablauf des Nachleistungszeitraums müssen Nachstechtermine bezahlt werden und können durch eine neue Anzahlung besichert werden. Ein kostenloses Nachstechen ist ausgeschlossen, wenn sich die Notwendigkeit dafür aus der fehlerhaften Nachsorge des/der Kunden/ Kundin ergibt.
Wurde für einen Nachstechtermin keine Anzahlung geleistet und der/die Kunde/ Kundin sagt diesen Termin ab oder erscheint nicht, so entfällt der Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Nachstechtermin im Nachleistungszeitraum.
Gutscheine können zu jedem vollen Betrag ab €50,- erworben werden. Gutscheine sind nur für den/die Tätowierer/in gültig, für den/die sie ausgestellt wurden. Gutscheine werden nicht, auch nicht in Teilbeträgen, ausbezahlt. Gutscheine sind übertragbar und für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellung gültig. Übersteigt der Gutscheinwert nach Durchführung der Tätowierung den Endpreis für diese, wird dies mit dem Datum der Durchführung der Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern zuvor genannte Ausschlussgründe vorliegen, behält sich der/die Tätowierer/in ausdrücklich das Recht vor, den/die Gutscheinkund/in abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemühen sich der/die Tätowierer/in und der/die Kunde/ Kundin eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar ist.
Der/die beauftragte Tätowierer/in erheben für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassenPersonen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
Der/Die Kunde/ Kundin wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.
Der/Die Kund/in gewährt dem/der Tätowierer/in ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
Tätowierung auf dem Gutschein vermerkt und selbiger behält für die Restdauer seit Ausstellungsdatum mit dem verbliebenen Gutscheinwert seine Gültigkeit. Ein Gutschein stellt keinen Anspruch auf Durchführung einer Tätowierung, insbesondere keiner bestimmten Motiv-Tätowierung, dar. Sofern zuvor genannte Ausschlussgründe vorliegen, behält sich der/die Tätowierer/in ausdrücklich das Recht vor, den/die Gutscheinkund/in abzulehnen. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung zu einem bestimmten Datum. Ein Gutschein berechtigt nicht zur Tätowierung ohne Termin oder Auftragsannahme. In allen Fällen der Hinderung bemühen sich der/die Tätowierer/in und der/die Kund/in eine solche Lösung zu finden, die für beide vertretbar ist.
Der/die beauftragte Tätowierer/in erheben für die Durchführung der Tätowierung Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassenPersonen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet.
Der/Die Kunde/ Kundin wird hierüber gesondert aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen keine abschließende Datenschutzerklärung dar.
Der/Die Kunde/ Kundin gewährt dem/der Tätowierer/in ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren von der Tätowierung und dem Tätowierprozess angefertigt werden.
Der/Die Tätowierer/in gewährt dem ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der/die Tätowierer/in diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
Wird eine Tätowierung, egal aus welchem Grund und wer diesen zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder beendet, ist eine Überlassung der Nutzungsrechte an den zugrundeliegenden Skizzen und Vorlagen ausgeschlossen.
Die vorgehaltenen Daten sind für den/die Kunden/ Kundin auf Wunsch einsehbar.
Der/Die Tätowierer/in ist dazu berechtigt einen Newsletter an die angegebene E-Mail Adresse zu versenden. Das Abbestellen des Newsletters ist jederzeit möglich.
Sofern eine Haftung aus der Durchführung der Tätowierung entstehen kann, beschränkt sich diese auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/der jeweiligen Tätowierer/in und dem/der Kunden/ Kundin.
Eine Tätowierung stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der/die Kunde/ Kundin vor dem Tätowieren aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
Der/Die Tätowierer/in arbeitet nach höchsten hygienischen Standards und unter Einhaltung aller rechtlichen, behördlichen und technischen Maßgaben. Er/Sie verwendet nur professionelle, sterilisierte Tätowierinstrumente, sterilisiertes Tätowierzubehör oder sterile Einweg- und Hygieneartikel. Er/Sie benutzt nur Tattoofarben und Tätowiermittel gemäß RAPEX-Liste. Er/Sie legt größtmögliche Sorgfalt an den Tag, um dem Wunsch des/der Kunden/ Kundin bestmöglich gerecht zu werden. Dennoch kann das Resultat vom Entwurf abweichen. Die Beschaffenheit der Haut, die Tagesform des/der Kunden/ Kundin, die Aufnahmefähigkeit von Tattoofarbe unter der Haut, die jeweilige Struktur der zu tätowierenden Körperstelle, das natürliche Hautfarbprofil des/der Kund/in und weitere Faktoren unterliegen unvorhersehbaren Einflüssen, die sich auf das Endergebnis auswirken und zu Abweichungen führen können.
Die Haftung des/der Tätowierer/in auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der Ziffer VIII. eingeschränkt.
Die Haftung des/der Tätowierer/in für durchgeführte Tätowierungen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.
Der/die Tätowierer/in, sein/e/ihr/e Vertreter/in oder Gehilf/in haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Soweit der/die Tätowierer/in, sein/e/ihr/e Vertreter/in oder Gehilf/in nach Ziffer VIII. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen wurden oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt vorausgesehen werden hätten müssen.
Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer III. vorgelegen haben, über die der/die Tätowierer/in nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der/die Kunde/ Kundin die gegebenen Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung.
Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht vorhersehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können.
Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreiser, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch den/die Tätowierer/in grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Vertreter/innen, Assistent/innen und Gehilf/innen des/der Tätowierer/in.
Die voranstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Tätowierer/in und Kunde/ Kundin, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist Hannover, Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, Deutschland, sofern nichts anderes schriftlich bestimmt ist.
Ansprüche gegen den/die Tätowierer/in kann der/die Kunde/ Kundin nur mit schriftlicher Zustimmung des/der Tätowierer/in an Dritte abtreten
Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Tätowierer/in und Kunde/ Kundin unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.